AGB von Digital-WebService

1. Geltung Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB's durch den Kunden anerkannt. Dazu widersprechende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen werden nur anerkannt, wenn Digital-WebService diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Angebote Schriftliche und mündliche Angebote von Digital-WebService sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Angestellte von Digital-WebService sind nicht befugt, verbindliche Angebote zu machen.

3. Preise Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich Brutto incl. 19% MwSt. Extra berechnet werden Porto, Verpackung und Versicherung. Für einen Versand ohne gewünschte Versicherung übernehmen wir keine Haftung bei Verlust. Der Rechnungsbetrag ist trotzdem zu zahlen.   

Bei Zahlungsverzug des Kunden nach 14 Tagen der gesetzten Frist mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig. Nach einem unbezahlten Mahnverfahren erstatten wir Anzeige bei der Polizei wegen Betrug. Zusätzlich beauftragen wir ein Inkassobüro oder schalten einen Rechtsanwalt ein. Der Betrag wird dann gerichtlich eingeklagt.

4. Gefahrenübergang Versand/Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware das Lager von Digital-WebService verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. Digital-WebService versichert die Ware beim Versand entsprechend dem Warenwert, falls der Kunde diesem nicht ausdrücklich widerspricht.

5. Lieferung Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei Lieferanten von Digital-WebService eintreten, hat Digital-WebService auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers.

Lehnt der Käufer die Annahme ab, oder unterläßt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug. Nach versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch, behält sich Digital-WebService vor, bis zu 50% des Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen.

6. Zahlungsbedingungen Die geleisteten Lieferungen/Arbeiten erfolgen per Rechnung per Überweisung. Bei Bestellungen ab einem Warenwert ab 20 Euro ist eine Zahlung per Vorkasse immer fällig. Ein abgearbeiteter Auftrag kann vom Kunden nicht mehr storniert werden, da wir für Sie eine Ware herstellen, die nicht umtauschbar ist oder anders verwendet werden kann. Somit würden wir auf unseren Kosten sitzen bleiben. Der Kunde ist also verpflichtet, eine Bestellung nach der Überprüfung und Abarbeitung auch zu bezahlen. Stornierungen sind nur gültig, wenn der Auftrag noch nicht in unser Fotolabor übertragen wurde.

Bei Zahlungsverzug nach 14 Tagen des Kunden ist Digital-WebService berechtigt, Zinsen in Höhe von bis zu 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Weitergehende Verzugsschäden können durch Digital-WebService geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug ist Digital-WebService berechtigt, Mahngebühren in Höhe von bis zu 10 Euro zu verlangen, sowie die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Inkassobüros anfallenden Kosten zu tragen. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung von Teilbeträgen nur berechtigt, falls die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Digital-WebService anerkannt wurden.

Tritt nach Vertragsschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen ein, oder erfährt Digital-WebService von unzureichender Liquidität des Kunden, so behält sich Digital-WebService vor eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen. Falls dieser nicht nachgekommen wird behält sich Digital-WebService den Rücktritt vom Vertrag vor. Eine bevorstehende Lieferung kann bis zum Erbringen der Sicherheitsleistung verzögert werden.

7. Eigentumsvorbehalt Digital-WebService behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von Digital-WebService gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen (Rechnungen) beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

Digital-WebService kann verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für Digital-WebService vor, ohne dass Digital-WebService daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht Digital-WebService gehörenden Waren, steht Digital-WebService der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung/Verbindung/Vermischung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Kunde Digital-WebService im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten/verbunden/vermischten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für Digital-WebService verwahrt.

Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung von Digital-WebService begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen, nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% überschreitet, ist Digital-WebService auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

8. Mängelrügen, Gewährleistung Digital-WebService gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften auf alle von ihr gelieferten Waren Freiheit von Material- und Herstellungsmängeln bei Gefahrenübergang, mit folgender Maßgabe:

Der Kunde verpflichtet sich, alle Lieferungen von Digital-WebService beim Empfang auf Mängelfreiheit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie offenkundige Mängel sind binnen 14 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Kunden schriftlich zu rügen. Die Pflicht der Kaufleute zur unverzüglichen Mängelanzeige nach §§ 377, 378 HGB bleibt unberührt. Diese gilt für Kaufleute auch im Falle erkennbarer Falschlieferungen durch Digital-WebService, wenn besonders vom schnellen Wertverfall bedrohte Produkte (z.B. Speicherbausteine) Gegenstand der Lieferung sind. Die Ware ist in diesen Fällen unverzüglich per Rückholauftrag an Digital-WebService zurückzusenden. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer anzuzeigen, die Verpackung ist in diesem Fall bis auf weiteres zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Kunden aufzubewahren. Digital-WebService behält sich das Recht zur Nachbesserung, auch zum wiederholten Male, und zur Ersatzlieferung vor. Schlägt Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde mindern oder wandeln. Von dieser Gewährleistung sind vom Kunden oder sonstigen Dritten durch unsachgemäße Behandlung oder Eingriffe verursachte Mängel ausgenommen. Im Falle von Reklamationen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel exakt zu beschreiben. Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten Kennzeichnungen auf der Ware führt zum Verlust der Ansprüche auf Gewährleistungen.

9. Herstellergarantie Digital-WebService ist gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet Digital-WebService gegenüber Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Digital-WebService kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass Digital-WebService gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand - Erfüllungsort ist 04860 Torgau.

11. Schlußbestimmungen/Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

 

Schildau, den 22.10.2009

 

ENDE

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